Mitgliedschaft
Infos für Eltern
Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
mit dieser Erstinformation möchten wir uns Ihnen kurz vorstellen. Ihre Tochter oder Ihr Sohn und Sie interessieren sich für unsere Pfadfinderarbeit in Bremen und möchten gerne mal in eine Gruppenstunde hineinschnuppern?. Wir freuen uns sehr darüber. Ihr Kind ist bei uns Herzlich Willkommen!
Für Auskünfte, Fragen oder Probleme wenden Sie sich gerne per E-Mail an: info@cpd-bremen.de
Wie du ein Wölfling/Pfadfinder wirst
Bevor du ein Teil unseres Stammes und der damit verbundenen Gemeinschaft wirst, würden wir dich sehr begrüßen an einer Schnupperstunde teilzunehmen. Du kannst einfach allein oder mit deinen Eltern zur Gruppenstunde kommen und an der Stunde teilnehmen. Wenn du Freunde oder Bekannte in der Meute/Sippe hast, kannst du auch gerne mit ihnen kommen.
Nach der ersten Schnupperstunde bekommst du von uns einen kleinen Anmeldebogen. Diesen müssen deine Erziehungsberechtigten ausfüllen und unterschreiben, wenn du noch nicht volljährig bist. Mit dieser Anmeldung bist du dann berechtigt für maximal 3 weitere Monate an unseren Gruppenstunden teilzunehmen.
Sobald deine Schnupperzeit ausläuft, entscheidet die Stammesführung gemeinsam mit den Mitgliedern deiner Gruppe, ob du weiter Teil der Sippe/Meute sein darfst. Sollte dies der Fall sein, bekommst du die Anmeldung zur Mitgliedschaft im Stamm sowie Meldung als Mitglied der CPD. Anschließend ist es nur noch nötig den Jahresbeitrag an das angegebene Konto auf dem Anmeldebogen zu überweisen.
Ab hier bist du fester Bestandteil des Stammes und deiner Meute/Sippe. Du hast nun die Möglichkeit den weiteren Werdegang eines Wölflings/Pfadfinders zu gehen.
Die Stämme in unserem Gau:
———————————————-
Stamm Kopernikus (die Kops)
Ort: Borgfeld
Website: stammkopernikus.de
Kontakt: stafue@stammkopernikus.de
———————————————-
Stamm Gräfin Emma von Lesum (die Emmas)
Ort: Findorff
Website: pfadfinderbremen.de
Kontakt: stafue@gräfin-emma.de
———————————————-
Stamm Heinrich von Zütphen (HvZ)
Ort: Arbergen
Kontakt: stafue@stammhvz.de
———————————————-
Stamm Götz von Berlichingen (GvB)
Ort: Oberneuland
Website: deinpfad.de
Kontakt: stafues@sgvb.de
———————————————-
Stamm Edelweißpiraten (EP)
Ort: Hastedt
Kontakt: edelweisspiraten@cpd-bremen.de
———————————————-
Stamm St. Ansgar
Ort: Osterholz
(Momentan keine aktive Jugendarbeit)
———————————————-
Stamm Rabin
Ort: Leeste
(Momentan keine aktive Jugendarbeit)
———————————————-
Der Werdegang des Wölflings
In einer Meute können Kinder im Alter von sieben bis etwa 12 Jahren aufgenommen werden.
Stufen der Wölflinge
Wildling
Das Kind bekommt einen unverbindlichen Eindruck vom Meutenleben.
Jungwolf
Entschließt sich ein Wildling aktiv am Meutenleben teilzunehmen, erhält er das Wölflingshemd und den Wolfskopf in der Rudelfarbe und beginnt die Fähigkeiten eines Wölflings zu erlernen. Dazu findet eine Aufnahme, wie im Dschungelbuch beschrieben, statt.
Wolf
Hat ein Jungwolf die Fähigkeiten eines Wölflings in der Gemeinschaft erworben, wird er in einer Feierstunde am Ratsfelsen aufgenommen. Dazu spricht er das Wolfsversprechen und erhält vom Akela das grüne Halstuch.
Das Versprechen lautet:
„Im Vertrauen auf Gottes Hilfe will ich mit euch Wölfling sein und nach den Wölflingsregeln leben.„
Übertritt des Wölflings aus der Meute in die Sippe
Im Alter von etwa zwölf Jahren wird der Wölfling aus der Meute entlassen und als Neuling in eine Sippe aufgenommen. In einer Feierstunde wird der Wölfling am Ratsfelsen von der Meute verabschiedet und vom/von der Stammes- und SippenführerIn begrüßt.
Der Werdegang des Pfadfinders
NEULING
In der ersten Zeit des Kennenlernens ist ein Mädchen oder Junge als Gast in einer Sippe. Nach dieser Zeit wird ein Gast Neuling. Ein Neuling trägt nunmehr die graue Tracht mit dem Bundeszeichen auf der Brusttasche. Das Mädchen oder der Junge beginnt sich mit den Jungpfadfinderproben zu beschäftigen.
JUNGPFADFINDER
Nach der Probezeit von mindestens drei Monaten kann ein Neuling durch den Stammesführer oder einem von
ihm Beauftragten in den Stand des Jungpfadfinders aufgenommen werden, wenn die Jungpfadfinderproben erfüllt sind. In einer Feierstunde wird
das Pfadfinderversprechen abgelegt. Bei der Aufnahme wird das Halstuch überreicht; der Jungpfadfinder erhält damit das Recht, die vollständige Tracht zu tragen und den Pfadfindergruß anzuwenden.
Das Versprechen lautet:
Im Vertrauen auf Gottes Hilfe verspreche ich, Gott zu dienen, dem Nächsten zu helfen und das Pfadfindergesetz zu erfüllen.
KNAPPE
Frühestens ein Dreivierteljahr nach der Aufnahme als Jungpfadfinder kann dieser durch den Stammesführer oder einem von ihm Beauftragten in Absprache mit dem Gauführer in den Stand des Knappen aufgenommen werden, wenn die Knappenproben erfüllt sind und ein Knappenkurs besucht wurde. Bei der Aufnahme wird das Knappenversprechen abgelegt und das Knappenzeichen überreicht.
Das Versprechen lautet:
Als Christlicher Pfadfinder will ich im Vertrauen auf Gottes Hilfe in diesem Stand mit euch leben und mich für die Erfüllung meiner Aufgaben in
Sippe und Stamm mit allen Kräften einsetzen. Knappen helfen jüngeren Pfadfinderinnen und Pfadfindern bei der Vorbereitung auf ihre Proben
und übernehmen Aufgaben und Ämter im Stamm. Knappen haben Stimmrecht im Stammesthing.
PFADFINDER
Wer beim Eintritt in die Christliche Pfadfinderschaft schon fünfzehn Jahre alt ist, kann nach einer Probezeit von drei Monaten durch den Stammesführer oder einem von ihm Beauftragten nach Absprache mit dem Gauführer in den Stand des Pfadfinders aufgenommen werden, wenn die Knappenproben erfüllt sind. Die Knappenproben können Gästen über achtzehn Jahren erlassen werden. Ein Knappen- oder Späherkurs muss vor der Aufnahme besucht worden sein. Die Aufnahme erfolgt in der gleichen Form wie bei Jungpfadfindern. Pfadfinder können nach sechs Monaten als Späher aufgenommen werden. Bei der Aufnahme wird das Pfadfinderversprechen abgelegt und das Halstuch überreicht.
Das Versprechen lautet:
Im Vertrauen auf Gottes Hilfe verspreche ich, Gott zu dienen, dem Nächsten zu helfen und das Pfadfindergesetz zu erfüllen. Ich will in diesem Stand mit euch leben und mich für die Erfüllung meiner Aufgaben in Sippe und Stamm mit allen Kräften einsetzen. Pfadfinder haben Stimmrecht im Stammesthing.
SPÄHER
In den Stand des Spähers können Pfadfinder und Knappen ab sechzehn Jahren durch den Gauführer oder einem von ihm Beauftragten aufgenommen werden, wenn die Späherproben erfüllt sind und ein Späherkurs besucht wurde. Bei der Aufnahme wird das Späherversprechen abgelegt und das Späherzeichen überreicht.
Das Versprechen lautet:
Ich kenne das Späherziel der Christlichen Pfadfinderschaft. Im Vertrauen auf Gottes Beistand will ich ernsthaft bestrebt sein, nach diesem Ziel unter euch zu leben. Späher übernehmen über ihren Stamm hinaus Verantwortung für die Arbeit im Gau. Späher haben Stimmrecht im Stammes- und Gauthing.
KREUZPFADFINDER
In den Stand des Kreuzpfadfinders können Späher und Pfadfinder von achtzehn Jahren an aufgenommen werden, die bereit sind, nach den Grundsätzen der Christlichen Pfadfinderschaft zu leben. Sie haben vor der Aufnahme an einem Kreuzpfadfinderkurs oder an einer Kreuzpfadfinderrüste und an einem Kreuzpfadfindertreffen teilgenommen.
Auf Vorschlag erfolgt die Aufnahme durch den Landesmarkführer oder einem von ihm beauftragten Kreuzpfadfinder. Bei der Aufnahme wird das Kreuzpfadfinderversprechen abgelegt und das Pfadfinderkreuz überreicht.
Das Versprechen lautet:
Ich kenne die Grundsätze der Christlichen Pfadfinderschaft und will im Vertrauen auf die Kraft und Hilfe Gottes danach leben. Ich will das Pfadfinderkreuz tragen als ein Zeichen der Verbundenheit mit den Brüdern und Schwestern, als Mahner zu treuem christlichen Wandel, als Bekenntnis zu meinem Herrn Jesus Christus.